Das Stadtplanungsamt Freiburg hatte nicht die Aufgabe, im Bauausschuss
während der Auslobung zu diskutieren, ob Kleingärten noch zeitgemäß oder
erhaltenswert seien, sondern seine Aufgabe war es, die Umsetzung des
Gemeinderatsbeschlusses zu organisieren, der lautete: Erhalt von
möglichst vielen Kleingärten und dies den teilnehmenden Architektenbüros
mitzuteilen. Das Nichtumsetzen des Gemeinderatsbeschlusses wirft bei
mir folgende Gedanken auf:
1. Ein Gemeinderatsbeschluss ist bindend für alle und muss grundsätzlich umgesetzt werden.
2. Wenn ein Gemeinderatsbeschluss geändert werden soll, ist dies nur durch den Gemeinderat selbst möglich.